
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zwangsvollstreckung und InkassoArbeitsrecht
Familienrecht
Forderungsmanagement
Ich biete meinen Mandanten Dienstleistungen von der ersten Mahnung bis zur Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Wahlweise können nur einzelne Leistungen erbracht oder der gesamte Forderungseinzug übertragen werden. Der Forderungseinzug gliedert sich in drei Bausteine:
Vom automatisierten Versand von Mahnungen bis zur individuellen Abwicklung schwieriger Kreditfälle werden alle Leistungen erbracht. Für den Fall der Unauffindbarkeit von Schuldnern bedient sich die Kanzlei moderner Recherche- Methoden und arbeitet mit einer Detektei zusammen. Die Übersendung der Daten der Forderungen erfolgt per Datenträger, durch Rechnungskopien oder per OP- Listen. Vorgerichtliches Verfahren Die Daten der Forderung und des Schuldners werden in unserer Datenverarbeitung erfasst, hierbei wird überprüft, ob der Schuldner in einer Negativliste aufgeführt ist. Auf diese Weise können der zu beschreitende Weg bestimmt und bei notorischen oder bereits insolventen Schuldnern dem Gläubiger Kosten erspart werden. Soweit eine Mahnung erfolgversprechend aussieht, wird der Schuldner gemahnt. Es werden gegebenenfalls Verhandlungen mit dem Schuldner über Ratenzahlungen geführt. Gerichtliche Durchsetzung der Forderung Soweit die außergerichtliche Bearbeitung der Mahnsache erfolglos geblieben ist oder nicht durchgeführt werden soll, wird gegen den Schuldner ein Mahn- und Vollstreckungsbescheid erwirkt, gegebenenfalls wird eine Klage erhoben. Da meine Mandanten von Beginn des Forderungseinzugs an anwaltlich vertreten werden, ist es nicht mehr nötig, einen separaten Vertragsanwalt einzuschalten. Hierdurch können Kosten gespart werden, jedenfalls wird Zeit gespart und im Laufe der Bearbeitung über den Schuldner gewonnene Erkenntnisse können nicht verloren gehen. Soweit die Forderung nach Beendigung des gerichtlichen Verfahrens durch Titulierung gesichert ist, der Schuldner aber noch nicht freiwillig gezahlt hat, wird die Beauftragung abgerechnet. Es werden dem Gläubiger entsprechend einer zu Beginn getroffenen Vereinbarung eine Pauschale oder die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG) berechnet. Zwangsweise Durchsetzung von titulierten Forderungen Forderungen werden gegen Schuldner mit allen Mitteln der Zwangsvollstreckung durchgesetzt. Auch hier werden vorab Erkenntnisse über den Schuldner überprüft, um sinnlose Maßnahmen auszuschließen. Neben der Durchsetzung von Forderungen, die in der Kanzlei tituliert wurden, werden auch Forderungen übernommen, die hier auf eigenes Risiko bearbeitet werden. Gläubiger reichen Ihre Titel ein und die Kanzlei beginnt die Zwangsvollstreckung. Nach Abzug der Kosten wird der Erfolg mit dem Gläubiger geteilt. Dem Gläubiger entstehen somit keinen Kosten. Sowohl die gerichtliche also auch die nachgerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderung erfolgt konsequent, aber unter Schonung Ihrer Kundenbeziehungen. Informieren Sie sich unverbindlich und umfassend. |
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